Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
- Diese Geschäftsbedingungen der Fun Supply GmbH (nachfolgend: „Fun Supply“) gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Absatz 1 BGB (nachfolgend: „Käufer“). Entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Käufers erkennt Fun Supply nur an, wenn wir ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmen.
- Diese Verkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Käufer, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt (vorsorglich sollten die Verkaufsbedingungen in jedem Fall der Auftragsbestätigung beigefügt werden).
- Fun Supply ist ausschließlich gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB) im B2B Geschäft tätig. Der Käufer hat Fun Supply schriftlich darauf hinzuweisen, wenn er die Waren nicht als Unternehmer bestellt.
- Alle Erklärungen und Anzeigen (die rechtlich von Bedeutung sind), die der Käufer nach Vertragsschluss Fun Supply gegenüber abgibt (z.B. Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Erklärungen von Rücktritt oder Minderung), sind i.S.d. § 127 BGB in schriftlicher Form abzugeben.
- Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Käufer (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen Verkaufsbedingungen. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend.
§ 2 Angebot und Vertragsabschluss
Die Bestellung der Ware durch den Käufer gilt als verbindliches Vertragsangebot. Sofern eine Bestellung als Angebot gemäß § 145 BGB anzusehen ist, können wir diese innerhalb von zwei Wochen annehmen.
§ 3 Überlassene Unterlagen
An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Besteller überlassenen Unterlagen, auch in elektronischer Form – Kataloge, produktbezogene Unterlagen oder sonstige Produktbeschreibungen, behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dazu dem Besteller unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung. Überlässt Fun Supply dem Käufer solche Unterlagen stellt dies kein Angebot i.S.d. § 145 BGB dar. Soweit wir das Angebot des Bestellers nicht innerhalb der Frist von § 2 annehmen, sind diese Unterlagen uns unverzüglich zurückzusenden.
§ 4 Preise und Zahlung
- Die Preise für die Ware (gem. unseren Preislisten) verstehen sich in EURO zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Verpackung der Ware und Warentransport zum Käufer werden zusätzlich berechnet, letzteres sofern keine Holschuld vereinbart wurde. Der Mindestbestellwert beträgt 300 Euro.
- Der Käufer hat Zahlungen durch Vorkasse per Überweisung zu leisten, sofern nicht etwas anderes schriftlich vereinbart ist. Die Ware wird erst nach Zahlungseingang versendet. Maßgeblichkeit ist der Zahlungseingang bei der Fun Supply.
- Sofern keine Festpreisabrede getroffen wurde, bleiben angemessene Preisänderungen wegen veränderter Lohn-, Material- und Vertriebskosten für Lieferungen, die 3 Monate oder später nach Vertragsabschluss erfolgen, vorbehalten.
- Verpackungen werden von uns nicht zurückgenommen und sind vom Käufer zu entsorgen.
§ 5 Zurückbehaltungsrechte
Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Käufer nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
§ 6 Lieferzeit und Lieferumfang
- Von der Fun Supply in Aussicht gestellte Lieferfristen sind unverbindlich und setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Käufers voraus.
- Kommt der Käufer in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Sofern vorstehende Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.
- Sofern eine Versendung der Ware vereinbart wurde, beziehen sich Lieferfristen und Liefertermine auf den Zeitpunkt der Übergabe an den Frachtführer, den Spediteur oder jede andere mit dem Transport beauftragte Person (einschließlich von mit dem Transport beauftragte Mitarbeiter der Fun Supply).
- Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Käufers wegen eines Lieferverzuges bleiben unberührt.
- Fun Supply ist zu Teillieferungen berechtigt, sofern dem Käufer hierdurch kein erheblicher Mehraufwand und keine zusätzlichen Kosten entstehen.
§ 7 Gefahrübergang bei Versendung
Wird die Ware auf Wunsch des Bestellers an diesen versandt, so geht mit der Absendung an den Käufer, spätestens mit Verlassen des Werks/Lagers die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Käufer über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt. Verzögert sich der Versand oder die Übergabe infolge eines von dem Käufer verursachten Umstandes, geht die Gefahr von dem Tag an den Käufer über, an dem die Fun Supply versandbereit ist und dies dem Käufer angezeigt hat. Fun Supply ist berechtigt, die Art der Lieferung (insbesondere Transportunternehmen, Verpackung) nach freiem Ermessen selbst zu bestimmen.
§ 8 Eigentumsvorbehalt
- Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn wir uns nicht stets ausdrücklich hierauf berufen. Wir sind berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Käufer sich vertragswidrig verhält.
- Der Käufer ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Käufer diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Käufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Käufer für den uns entstandenen Ausfall.
- Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen gegenüber dem Abnehmer aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Käufer schon jetzt an uns in Höhe des mit uns vereinbarten Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Käufer bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Wir werden jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.
- Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Käufers freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.
§ 9 Gewährleistung und Mängelrüge sowie Rückgriff/Herstellerregress
- Gewährleistungsrechte des Käufers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
- Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten nach erfolgter Ablieferung der von uns gelieferten Ware bei unserem Käufer. Für Schadensersatzansprüche bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders beruhen, gilt die gesetzliche Verjährungsfrist.
- Sollte trotz aller aufgewendeter Sorgfalt die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, so werden wir die Ware, vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge nach unserer Wahl nachbessern oder Ersatzware liefern. Es ist uns stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben. Rückgriffsansprüche bleiben von vorstehender Regelung ohne Einschränkung unberührt.
- Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Käufer – unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche – vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.
- Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß wie bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen. Werden vom Käufer oder Dritten unsachgemäß Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.
- Ansprüche des Käufers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die von uns gelieferte Ware nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Käufers verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch.
- Sollte gegenüber der Fun Supply ein Anspruch auf Ersatz von Transportschäden oder –Verlusten dem Grunde nach bestehen, so kann der Käufer diese nur geltend machen, falls er seine gesetzlichen oder vertraglichen Mitwirkungspflichten erfüllt. Dazu gehört insbesondere, dass der Transportschaden bzw. -verlust innerhalb einer Ausschlussfrist von 7 Tagen nach Kenntnis des Schadensereignisses angezeigt, dass der Transportschaden bzw. –Verlust in die vorliegenden Frachtdokumente eingetragen und dass die Ware mitsamt Verpackung am Bestimmungsort zu einer Überprüfung durch Fun Supply bereitgehalten wird.
- Rückgriffsansprüche des Käufers gegen uns bestehen nur insoweit, als der Käufer mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlich zwingenden Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. Für den Umfang des Rückgriffsanspruches des Käufers gegen den Lieferer gilt ferner Absatz 6 entsprechend.
§ 10 Rücktritt
- Wenn nach Abschluss des Vertrages erkennbar wird, dass der Zahlungsanspruch der Fun Supply durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet wird, so ist Fun Supply berechtigt, die Lieferung zu verweigern bis der Käufer die Gegenleistung bewirkt oder Sicherheit für die Ware geleistet wird. Hat Fun Supply hierzu erfolglos eine angemessene Frist gesetzt, ist Fun Supply zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
- Im Fall einer fehlenden Verfügbarkeit der Ware aufgrund unvorhergesehener Ereignisse wie höhere Gewalt, Liefer- oder Transportverzögerungen oder Arbeitskämpfe ist Fun Supply für ihre Dauer von der Pflicht zur rechtzeitigen Lieferung der Ware entbunden, soweit das Ereignis von Fun Supply nicht zu vertreten ist. Lieferfristen verlängern sich um die Dauer der Störung. Über eine solche Störung wird Fun Supply den Käufer unverzüglich benachrichtigen. Falls die Störung länger als sechs Monate dauert, können beide Parteien vom Vertrag zurücktreten.
- Bei einem unberechtigten Rücktritt oder anderweitigen Lösung des Käufers vom Vertrag ist Fun Supply berechtigt, 25% des Brutto-Auftragswertes als Schadenspauschale (Schadenersatz statt Leistung) zu verlangen. Dem Käufer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein niedrigerer Schaden entstanden ist.
$ 11 Sonstiges
- Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
- Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist unser Geschäftssitz, in Mettmann (Deutschland), sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt.
- Alle Vereinbarungen, die zwischen den Parteien zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.
- Die deutsche Fassung dieser AGB ist maßgeblich. Die englische Übersetzung dient lediglich der Information.